Garage mieten als Lagerraum

Das sollten Sie bedenken, bevor Sie in Ihrer Garage einlagern

Eine Garage ist ein toller Parkplatz für Ihr Auto. Meistens steht aber alles andere in der Garage – nur nicht das Auto. Alle Dinge, die nicht im Haus oder im Keller Platz finden, wandern in die Garage: alte Möbel, Umzugskartons, Akten, Spielzeug der Kinder oder zukünftigen Enkelkinder. Alles ab in die Garage.

Bevor Sie aber eine Garage als Lagerfläche nutzen, sollten Sie folgende Dinge bedenken:

  • 1. Gesetzliche Bestimmung: die Garagenverordnung

    Wussten Sie´s? Eine Garage gilt rechtlich als Nutzfläche, jedoch NICHT als Lagerfläche.
    Die Nutzung einer Garage ist in den meisten Bundesländern gesetzlich in der sogenannten Garagenverordnung geregelt. Diese variiert je nach Bundesland und besagt im Grundtenor, dass in einer Garage lediglich Kraftfahrzeuge verwahrt werden dürfen.

  • 2. Die (sehr eng gefasste) Grauzone

    Neben dem Kfz dürfen meist noch Fahrzeug-Zubehör aufbewahrt werden. Also beispielsweise Winterreifen, Wagenhebern und Dachgepäckträgern. Diese sind z.B. in der Garagenverordnung von Baden-Württemberg ausdrücklich erlaubt, in anderen Bundeländern zumindest nicht verboten.

    Dunkelgrauer wird es bei Fahrrädern. Diese werden meist toleriert, solange sie das Einparken nicht erschweren. Eine gute Lösung (nicht nur gesetzlich, sondern auch praktisch) ist das Aufhängen der Fahrräder mit einer geeigneten Wandbefestigung.

  • 3. Was man NICHT in einer Garage lagern darf

    Was aber ist mit den vielen anderen Dingen, die im Weg rumstehen? Rasenmäher, Skiausrüstung, Möbel etc? Diese sind ausdrücklich NICHT erlaubt. Schlimmer noch: bei Zweckentfremdung können sogar Bußgelder erhoben werden, wenn andere Gegenstände in der Garage gelagert werden.

  • 4. Schäden an Lagergut bei der Garagenlagerung

    Lagerobjekte in die Garage zu stellen ist aber auch neben den gesetzlichen Einschränkungen keine gute Idee: Denn Garagen (oder auch Scheunen) sind nicht geeignet für Lagerobjekte. Aus vier einfachen Gründen:

    • Keine ausreichende Luftzirkulation
    So entsteht Kondenswasser und damit Schimmel. Neben der Schimmelbildung verziehen sich die Möbel auch durch das schwankende Klima. Für Ihre Lagerobjekte ist das meistens der Totalschaden bereits nach wenigen Monaten.

    • Hohe Temperaturschwankungen
    Durch die hohen Temperaturschwankungen verziehen sich die Möbel in kürzester Zeit

    • Kein ausreichender Schutz vor Diebstahl
    Für Diebe ist die Garage ein leichtes und beliebtes Ziel.

    • Kein Schutz vor Ungeziefer
    Eine Maus benötigt einen Spalt von weniger als 0,6 cm um durchzukriechen. Insekten natürlich nur einen Bruchteil davon. Und Lagergut ist ein beliebter Aufenthaltsort für Ungeziefer aller Art.

    Deswegen lieber nicht in der Garage lagern, sondern direkt einen professionellen – also diebstahlsicheren, trockenen und klimatisierbaren – Lagerplatz finden. Zum Beispiel bei StorangeBOX. Unsere Lagerhallen finden Sie überall in Deutschland. Sicherlich auch in Ihrer Nähe.

  • 5. Wie die Garage trotzdem zur Lagerfläche werden kann

    Wenn Sie Ihre Garage dennoch als Lagerfläche nutzen wollen, müssen Sie beim Amt eine Nutzungsänderung beantragen.

    Bei angemieteten Garagen können Sie diese Nutzungsänderung im Mietvertrag vereinbaren. Jedoch muss dann der Vermieter die Nutzungsänderung beantragen. Also: gar nicht so einfach.

  • 6. Schäden aus der Garagenlagerung möglicherweise nicht versichert

    Die Garagenverordnung hat noch eine weitere Falle: der Versicherungsschutz ist möglicherweise nicht gegeben. Wenn also Schäden in der Garagenlagerung entstanden sind, kann es sein, dass Ihre Hausratversicherung diese Schäden nicht einschließt.

    UNSER TIPP
    Informieren Sie sich daher lieber (schriftlich) bei Ihrem Versicherer – BEVOR ein Schaden entstanden ist!

Fazit:

Lagerraum mietet man am besten bei einem professionellen Lageranbieter an. Das verringert die Schadensquote und man ist gesetzlich auf der sicheren Seite. Die StorangeBOX-Lager sind beispielsweise ausgelegt auf sogenannte „hochsensible Güter“. Wir verwahren beispielsweise auch Antiquitäten und alte Gemälde. Aber auch Oldtimer oder Motorräder. Anders als die Garage, die nur schwer zum Lagerplatz werden kann, kann ein Lagerplatz nämlich zur Garage werden. Wenn man den notwendigen Versicherungsschutz hat.
Und teurer als eine Mietgarage ist das in den meisten Fällen auch nicht.

HIER finden Sie unsere Lagerstandorte. Sicherlich ist auch eins in Ihrer Nähe. Sprechen Sie uns gerne an.