1.1. Die StorangeBOX GmbH erbringt Ihre Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie die StorangeBOX GmbH den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. Das Personal der StorangeBOX GmbH oder beauftragter Dritter ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit StorangeBOX GmbH oder beauftragter Dritter oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet die StorangeBOX GmbH nur für sorgfältige Auswahl.
2.1. Für zu transportierende Einlagerungen in einer der Standardboxen (S-Box, M-Box, L-Box, XL-Box) gelten die folgenden Gewichtsbegrenzungen:
S-Box = maximal 25 Kilogramm pro Box
M-Box = maximal 100 Kilogramm pro Box
L-Box = maximal 200 Kilogramm pro Box
XL-Box = maximal 500 Kilogramm pro Box
2.2. Überschreitet die zu transportierende Box das Maximalgewicht, darf der Frachtführer die Entgegennahme der Box verweigern oder darauf bestehen, dass der Inhalt auf eine weitere, kostenpflichtig zu bestellende Box zu verteilen ist.
2.3. Für zu transportierende Einlagerungen in einer der Standardboxen (S-Box, M-Box, L-Box, XL-Box) gelten die folgenden maximalen Wartezeiten vor Ort pro Lieferung:
S-Boxen: 20 Minuten
M-Boxen: 30 Minuten
L-Boxen: 40 Minuten
XL-Boxen: 60 Minuten
2.4. Wird die maximale Wartezeit überschritten stellt StorangeBOX die zusätzliche Wartezeit gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
Der Transport darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
Die StorangeBOX GmbH kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Transports/Umzugs beauftragen.
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Transportkostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Transportkostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die StorangeBOX GmbH zu zahlen.
7.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
7.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die StorangeBOX GmbH nicht verpflichtet.
7.3. Zählt zu dem Transport-/Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
Gegen Ansprüche der StorangeBOX GmbH ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an die StorangeBOX GmbH zu richten.
Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
11.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto der StorangeBOX GmbH zu bezahlen.
11.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
11.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die StorangeBOX GmbH berechtigt, das Transportgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist die StorangeBOX GmbH berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
11.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Für Lagerungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
12.1. Bei Lagerungen ist der Einlagerer darüber hinaus dazu verpflichtet, die StorangeBOX GmbH darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/ oder für andere Lagergüter und/ oder für Personen befürchten lassen, Gegenstand des Vertrages werden sollen.
12.2. Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
12.2.1. Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert die StorangeBOX GmbH bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, sofern ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.
12.2.2. Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stückzahlmäßig erfasst. Der Lagerhalter kann auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses verzichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verladestelle in einen Container oder einen anderen verschließbaren Behälter verbracht werden, dieser dort verschlossen und verschlossen gelagert wird.
12.2.3. Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder zugesandt. Bei Teilauslagerungen erfolgen auf dem Lagerschein oder dem Lagerverzeichnis entsprechende Abschreibungen.
12.3. Der Lagerhalter ist berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Lagerverzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen, es sei denn, dem Lagerhalter ist bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, dass der Vorlegende zur Entgegennahme des Lagergutes nicht befugt ist. Der Lagerhalter ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der das Lagerverzeichnis und den Lagervertrag vorlegt.
12.4. Der Einlagerer ist verpflichtet, bei vollständiger Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung des Lagergutes werden Lagerhalter und Einlagerer entsprechende Abschreibungen in Schriftform auf dem Lagerverzeichnis und im Lagervertrag vornehmen.
12.5. Während der Dauer der Einlagerung ist der Einlagerer berechtigt, während der Geschäftsstunden des Lagerhalters in seiner Begleitung das Lagergut in Augenschein zu nehmen. Ein Lagerbesuch je Kalendermonat ist kostenfrei möglich. Darüber hinausgehende Lagerbesuche im selben Monat sind gemäß aktueller Preisliste der StorangeBOX GmbH kostenpflichtig. Der Termin ist vorher zu vereinbaren. Der Lagervertrag und das Lagerverzeichnis sind bei dem Termin vorzulegen.
12.6. Der Einlagerer ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen der StorangeBOX GmbH unverzüglich in Text oder Schriftform mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die die StorangeBOX GmbH an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat.
12.7. Der Einlagerer ist verpflichtet, das monatliche Lagergeld im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats an den Lagerhalter zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.
12.8. Die StorangeBOX GmbH ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf den das Lagergut betreffenden Schriftstücken oder die Befugnis des Unterzeichners zu prüfen, es sei denn, der StorangeBOX GmbH ist bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt, dass die Unterschriften unecht sind oder die Befugnis des Unterzeichners nicht vorliegt.
12.9. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 4 Wochen, kündbar mit einer Frist von 4 Wochen. Wird der Vertrag nicht mindestens in Textform gekündigt, so verlängert er sich jeweils um weitere 4 Wochen.
Im Falle der Kündigung des Lagervertrages durch den Einlagerer ist ein Termin für die Herausgabe der Lagergüter vorher abzustimmen. Der Termin muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Auslagerungstermin bzw. bis spätestens 7 Tage vor Ablauf des aktuellen Rechnungsintervalls erfolgen. Der Einlagerer ist verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt auch die fälligen Forderungen des Lagerhalters zu bezahlen.
12.10. Bei Auslagerung werden Gebühren für das Bereitstellen zum Abtransport des Lagergutes fällig. Diese sind Volumenabhängig, in der Regel entsprechen Sie den Kosten für die fachgerechte Lagersicherung bei Einlagerung.
12.11. Bei Verträgen mit anderen als Verbrauchern gelten die ALB (Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports) als vereinbart. Diese sind auf www.StorangeBOX.de/ALB abrufbar.
13.1. Die Anfahrtspauschale wird für die Anfahrt des Transportmittels und des notwendigen Personals in Rechnung gestellt.
13.2. Die Arbeitszeit ab Ankunft an der Beladestelle bis einschließlich Rückankunft am Betriebshof des beauftragten StorangeBOX-Partners wird gegen Quittung durch den Absender nach Aufwand je angefangene halbe Stunde zu den gemäß der aktuellen Preisliste Einzelsätzen berechnet.
13.3. Das sichere Einstellen in das Lager des beauftragten StorangeBOX-Partners ist mit der Pauschale für fachgerechte Lagersicherung abgegolten.
13.4. Transporte von und nach den deutschen Nord- und Ostseeinseln können nicht pauschaliert angeboten werden. In diesem Zusammenhang und auch in anderen Zusammenhängen anfallende Fähr-, Brücken-, oder Tunnelgebühren und Mehraufwände werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
13.5. Transport von und nach Orten, die über 30 km vom Standort des StorangeBOX-Partners entfernt liegen, können ebenfalls nicht pauschaliert angeboten werden. Hierzu erfolgt im Einzelfall eine individuelle Kalkulation je Auftrag.
14.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag/ Lagervertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann die StorangeBOX GmbH, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht ihrem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder
14.2.1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;
14.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
15.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung der StorangeBOX GmbH befindet, ausschließlich zuständig.
15.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.
Die StorangeBOX GmbH verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
Der beauftragte Möbelspediteur ist verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig für ihn ist die „Schlichtungsstelle Umzug“ beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstraße 53
65795 Hattersheim
www.schlichtungsstelle-umzug.de
Auf www.schlichtungsstelle-umzug.de sind weitere Hinweise zur Zulässigkeit von Verfahren, der Organisation der Schlichtungsstelle sowie zum Verfahrensgang und das Formular zur Eröffnung eines Streitbeilegungsverfahrens abrufbar.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
StorangeBOX GmbH
Fürstenwall 178
40215 Düsseldorf
Telefonnummer: 0211-74969690
E-Mail-Adresse: Widerruf@StorangeBOX.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
ANTEILIGE KOSTEN WERDEN VON UNS IN FOLGENDER ZEITLICHER STAFFELUNG BERECHNET:
bis 10 Tage vor dem vereinbarten und bestätigten Termin: kostenfrei
10 – 7 Tage vor dem vereinbarten und bestätigten Termin: 50 % der anfallenden Kosten
7 – 4 Tage vor dem vereinbarten und bestätigten Termin: 70 % der anfallenden Kosten
3 – 1 Tage vor dem vereinbarten und bestätigten Termin: 90 % der anfallenden Kosten